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   VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18037
VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12 (https://dejure.org/2012,18037)
VG Minden, Entscheidung vom 01.06.2012 - 9 L 254/12 (https://dejure.org/2012,18037)
VG Minden, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 9 L 254/12 (https://dejure.org/2012,18037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer muss Überreste einer ausgebrannten Tennishalle auf eigene Kosten beseitigen - Neben Erbbauberechtigtem ist zur Gefahrenabwehr auch Grundstückseigentümer verantwortlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12
    vgl. zu den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO: OVG NRW, Beschlüsse vom 05.07.1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424, vom 22.01.2001 - 19 B 1757/00 -, NWVBl. 2001, 478, vom 29.07.2004 - 13 B 888/04 -, juris und vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, NWVBl. 2009, 390, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94

    Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12
    vgl. zu den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO: OVG NRW, Beschlüsse vom 05.07.1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424, vom 22.01.2001 - 19 B 1757/00 -, NWVBl. 2001, 478, vom 29.07.2004 - 13 B 888/04 -, juris und vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, NWVBl. 2009, 390, jeweils m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - 8 S 272/97

    Erbbauberechtigter als Zustandsstörer wegen vom Grundstück ausgehender Gefahr

    Auszug aus VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12
    So im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1997 - 8 S 272/97 -, BRS 59 Nr. 223 = juris Rn. 19 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 13 B 888/04

    Bewertung eines Logos als berufswidrige Werbung ; Abgrenzung zwischen erlaubter

    Auszug aus VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12
    vgl. zu den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO: OVG NRW, Beschlüsse vom 05.07.1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424, vom 22.01.2001 - 19 B 1757/00 -, NWVBl. 2001, 478, vom 29.07.2004 - 13 B 888/04 -, juris und vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, NWVBl. 2009, 390, jeweils m.w.N.
  • VG Minden, 17.01.2013 - 9 K 1513/12

    Eigentümer muss Tennishalle auf eigene Kosten beseitigen

    Auszug aus VG Minden, 01.06.2012 - 9 L 254/12
    Der von dem Antragsteller sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner unter dem Aktenzeichen 9 K 1513/12 erhobenen Klage gegen die Bauordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 30.03.2012 wiederherzustellen und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen, ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bzw. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - und § 112 des Justizgesetzes - JustG NRW - zulässig, jedoch nicht begründet.
  • VG Minden, 17.01.2013 - 9 K 1513/12

    Eigentümer muss Tennishalle auf eigene Kosten beseitigen

    Der Antrag wurde mit Beschluss der Kammer vom 01.06.2012 - 9 L 254/12 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 9 L 254/12 - 2 B 748/12 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 01.06.2012 im Verfahren 9 L 254/12 dargelegt hat, ist die Halle nach dem Großbrand akut einsturzgefährdet und es gehen von ihr - auch im Hinblick auf die Freisetzung von Asbestfasern aus den bei dem Bau verwendeten Bauteilen - erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der sich auf dem Grundstück oder in der unmittelbaren Umgebung aufhaltenden Personen aus.

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